Die Ziele der Bürgerstiftung

Präambel der Satzung

Die Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen möchte, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Villingen-Schwenningen Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Dies soll durch die Werbung von Zustiftungen, Nachlässen und Spenden geschehen, die die Bürgerstiftung in die Lage versetzen, das Zusammenleben in der Stadt Villingen-Schwenningen als Einheit zu fördern. Gedacht ist insbesondere an Projekte aus den Bereichen Kultur, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe sowie an Integrationsprojekte und mildtätig-karitative Zwecke.

Sie will nicht Pflichtaufgaben der Stadt ersetzen, sondern sieht ihr Engagement als Teil einer konzertierten Aktion von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und kommunalen Verantwortungsträgern zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen. Sie schafft so die Voraussetzung, in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung beispielhafte Projekte in der Stadt sowie den Selbsthilfegedanken zu fördern.

Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
2003 - Gründung des Vereins zur Errichtung und Förderung der Bürgerstiftung VS
30.12.2004 - Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg

Ziel der Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen laut Präambel:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen Mitverantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens durch Zustiftungen, Nachlässe und Spenden für die Stiftungszwecke übernehmen, um das Zusammenleben in der Stadt als Einheit zu fördern.
Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige (§52 AO) und mildtätige (§53 AO) Zwecke.


Förderungen:

  • Kunst und Kultur
  • Internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (insbesondere durch Partnerschaften mit anderen Ländern, Städten und Völkern, durch Begegnungen, Vorträge, Ausstellungen, Gesprächskreise, Schulungen, und andere denkbare Kommunikationsmöglichkeiten)
  • Die Jugend- und Altenhilfe
  • Die Integration und Hilfe benachteiligter Bevölkerungsgruppen
  • Mildtätige Zwecke

> Hier können Sie sich die komplette Satzung der Bürgerstiftung VS (PDF, 80kB) einsehen.