Zuschüsse für Integration von Asylbewerbern und Kontingentflüchtlingen

Die Bürgerstiftung VS hat sich auch zur Aufgabe gemacht, einen Beitrag für die Integration von erwachsenen Asylbewerbern und Kontingentflüchtlingen zu leisten. Sie wird dies über die Förderung von Mitgliedschaften in Sport-, Kunst- und Musikvereinen in VS tun. Damit ist für diese Personen ab sofort ein Zugang zu einem regelmäßigen Vereinsangebot möglich. Zielgruppe könnten insbesondere die zahlreichen jungen zum großen Teil alleinstehenden Männer sein.

Die Bürgerstiftung übernimmt die Mitgliedsbeiträge für Asylbewerber jeweils bis zu einem Jahr, wenn der Nachweis durch die Vorlage des „Bescheids über laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ des Landratsamts erfolgt. Voraussetzung für die Förderung von erwachsenen Flüchtlingen ist die Vorlage des amtlichen Aufenthaltstitels (Passersatz) und der Bescheid über die Leistungen nach SGB (Hartz IV). Die Förderung gilt jeweils für die Dauer der Gültigkeit des Leistungsbescheids.

Anträge können durch die Vereine bei der Bürgerstiftung VS gestellt werden.